Abmeldung bei der Gemeinde Altbüron
Sind Sie aus unserer Gemeinde weggezogen?
Damit wir Sie in unserem Register abmelden können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Wegzug in der Gemeinde abmelden.
Abmeldung via eUmzug
Wenn Sie über das Schweizer Bürgerrecht oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B verfügen, können Sie Ihren Wegzug mit eUmzug melden. Die gültigen Heimatscheine der Schweizer Staatsangehörigen werden von der Wegzugsgemeinde an die Zuzugsgemeinde weitergeleitet.
Für die Abmeldung als Wochenaufenthalter oder als ausländische Staatsangehörige mit Bewilligung F/G/L dürfen Sie das untenstehende Formular ausfüllen.