Bauwesen
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.
Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.
Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
| Bauvorhaben | Anschluss an öffentliche Kanalisationsanlage | |
| Gesuchsteller | Pirmin Bucheli | |
| Grundstück-Nr. | Nr. 258, Grundbuch Altbüron; Nr. 463, Grundstück Pfaffnau | |
| Auflagefrist | 24. November 2025 bis 15. Dezember 2025 | |
Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.