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Bauwesen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
 

Bauvorhaben Stützmauer  
Gesuchsteller Auto Amrein AG Flavio Amrein  
Grundstück-Nr. Nr. 202, Grundbuch Altbüron  
Auflagefrist 11. Mai 2026 bis 1. Juni 2026  
     
Bauvorhaben Anbau Wintergarten  
Gesuchsteller Sonja und Hermann Suter  
Grundstück-Nr. Nr. 68, Grundbuch Altbüron  
Auflagefrist 1. Juni 2026 bis 22. Juni 2026  
     
Bauvorhaben Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung  
Gesuchsteller Qamil und Sebahat Thaqi  
Grundstück-Nr. Nr. 570, Grundbuch Altbüron  
Auflagefrist 1. Juni 2026 bis 22. Juni 2026  
     


Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie solcher privatrechtlicher Natur sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Altbüron einzureichen.