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Bauwesen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
 

Bauvorhaben Anschluss an öffentliche Kanalisationsanlage  
Gesuchsteller Pirmin Bucheli  
Grundstück-Nr. Nr. 258, Grundbuch Altbüron; Nr. 463, Grundstück Pfaffnau  
Auflagefrist 24. November 2025 bis 15. Dezember 2025  
     


Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie solcher privatrechtlicher Natur sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Altbüron einzureichen.