Aktuell
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern geprüft und genehmigt.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen, vom 6. Januar 2025 bis 15. Januar 2025, durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.
Die Stimmberechtigten können das Protokoll der Gemeindeversammlung bei der Gemeinde einsehen.
Altbüron, 3. Januar 2025
GEMEINDERAT ALTBÜRON