Aktuell
Protokollauflage ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 20. Februar 2024
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Februar 2024 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können das Protokoll der Gemeindeversammlung bei der Gemeinde einsehen.
Altbüron, 4. März 2024
GEMEINDERAT ALTBÜRON