Aktuell
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes des Kantons Luzern geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit nachstehendem Publikationsdatum durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen bei der Gemeindeverwaltung Altbüron einsehen.
Altbüron, 30. Juni 2025
GEMEINDERAT ALTBÜRON