Aktuell
Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt. Die Umsetzung erfolgt auf 1. August 2026.
Ab sofort steht der Online-Rechner Betreuungsgutscheine zur Verfügung. Sie können mit diesem breits vorgänig prüfen, ob für Sie ein Anspruch besteht. Mit dem Rechner lässt sich der generelle Anspruch sowie die ungefähre Beitragshöhe berechnen.
