Aktuell
Medienmitteilung
Der Gemeinderat und der ehemalige Gemeindeschreiber haben sich geeinigt.
Die Gemeinde Altbüron hat das Arbeitsverhältnis mit ihrem langjährigen Gemeindeschreiber im Herbst 2022 aufgelöst. Der ehemalige Gemeindeschreiber hatte seine Arbeit über 16 Jahre mit grossem Engagement erledigt. Dieser hohe Einsatz führte leider zu einer gesundheitlichen Belastung, die beide Seiten nicht richtig erkannten.
Obschon der Gemeinderat für das Kündigungsverfahren fachliche Unterstützung in Anspruch genommen hatte, hat das Kantonsgericht einen sachlichen Kündigungsgrund in dieser Situation als nicht zulässig erachtet und festgestellt, dass Lohnnachzahlungsansprüche bestehen. Beide Parteien konnten Anfang September 2024 einen Schlussstrich ziehen und haben sich aufgrund des gerichtlichen Entscheides auf eine Nachzahlung von CHF 125'000.00 geeinigt.
Für die Gemeinde Altbüron ist die Angelegenheit mit dieser Mitteilung abgeschlossen. Wir beantworten zu dieser Thematik in Absprache mit dem ehemaligen Gemeindeschreiber und aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen keine weiteren Fragen mehr. Wir bedauern, dass die öffentliche Diskussion nicht immer sachgerecht erfolgt ist.
Gemeinderat Altbüron