Aktuell
Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.
Ab 1. August 2026 steht das Gesuch auf der Website Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern zur Verfügung.
Bei Fragen dürfen Sie sich an die Gemeinde Altbüron, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, Eveline Steffen, via Telefon 062 207 00 82 / eveline.steffen@altbueron.ch oder direkt an die kantonale Stelle (sh. Link oben) wenden.
