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Bauwesen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Baugesuche - öffentliche Publikation

Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
 

Bauvorhaben

 

 

 

  Neubau Trafostation auf GS 380

  Neubau Leitungen Altbüron, Hornstrasse 11 - Voregg

  Neubau Leitungen Altbüron, Hornstrasse 11 - Lindenweg       

 

 
Gesuchsteller
 

  CKW AG,Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern

 

 
Grundstück-Nrn.
                           

  14, 38, 190, 199, 226, 239, 243, 246, 37, 379, 380, 381, 391, 392, 576, 588 Grundbuch Altbüron 

 

 
Auflagefrist
 

  10. Juni 2024 - 09. Juli 2024

 

 

 

Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie solcher privatrechtlicher Natur sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Altbüron einzureichen.