Bauwesen
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.
Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.
Baugesuche - öffentliche Publikation
Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
Bauvorhaben
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Neubau Trafostation auf GS 380 Neubau Leitungen Altbüron, Hornstrasse 11 - Voregg Neubau Leitungen Altbüron, Hornstrasse 11 - Lindenweg
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Gesuchsteller |
CKW AG,Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern
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Grundstück-Nrn. |
14, 38, 190, 199, 226, 239, 243, 246, 37, 379, 380, 381, 391, 392, 576, 588 Grundbuch Altbüron
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Auflagefrist |
10. Juni 2024 - 09. Juli 2024
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Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.