Bauwesen
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.
Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.
Baugesuche - öffentliche Publikation
Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
Bauvorhaben |
Neubau Rohranlage auf bestehender Leitung sowie Neubau Abwasserleitung |
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Gesuchsteller |
Swisscom Schweiz AG, Einwohnergemeinde Altbüron |
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Grundstück-Nr. |
440, 442 und 444, Stalte, Grundbuch Altbüron |
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Auflagefrist |
7. bis 28. April 2025 |
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Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.