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Bauwesen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Baugesuche - öffentliche Publikation

Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
 

Bauvorhaben

Neubau Rohranlage auf bestehender Leitung sowie Neubau Abwasserleitung 

 
Gesuchsteller

Swisscom Schweiz AG, Einwohnergemeinde Altbüron

 
Grundstück-Nr.

440, 442 und 444, Stalte, Grundbuch Altbüron

 
Auflagefrist

7. bis 28. April 2025

 
     


Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie solcher privatrechtlicher Natur sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Altbüron einzureichen.