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Abstimmungen und Wahlen

Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ist die Urne auf der Gemeindeverwaltung von 10.00 bis 10.30 Uhr aufgestellt.

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Jeder Stimmberechtigte erhält das Stimmaterial rechtzeitig vor der Abstimmung per Post. Die Stimmberechtigten können den Stimmzettel zu Hause in aller Ruhe ausfüllen.

Für die Ausübung des Stimmrechtes stehen den Stimmberechtigten zwei Möglichkeiten offen:

Für die persönliche Stimmabgabe im Urnenbüro können sie die ausgefüllten Stimmzettel im Urnenbüro abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.

Sie können ihre Stimme auch brieflich abgeben, sobald sie das Stimmaterial erhalten haben. Das Antwortkuvert kann per Post geschickt, in den Briefkasten der Gemeindekanzlei eingeworfen oder während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Eidg. Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Die Anordnung finden Sie hier.

Stille Wahlen Mitglieder der Controlling-Kommission, der Bildungskommission und des Urnenbüros für die Amtsdauer 2024-2028
Die Protokolle über die stillen Wahlen finden Sie hier.

Eidg. und kant. Abstimmungen vom 3. März 2024
Die Ergebnisse finden Sie auf der Website vom Kanton gemäss Link auf der rechten Seite.
 

Abstimmungen & Wahlen im Kanton Luzern

Alle Informationen und Resultate zu Abstimmungen und Wahlen im Kanton Luzern finden Sie  hier.