Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für temporäre Verkehrsanordnung und/oder Parkplatz auf Gemeindestrassen
Anwohner und die Busbetreiber die durch den Anlass in ihrer Mobilität eingeschränkt werden, müssen frühzeitig durch den Veranstalter informiert werden. Für die Streckensicherung und einer allfälligen Signalisation ist der Veranstalter verantwortlich. Für Schäden irgendwelcher Art haftet der Veranstalter und/oder Verursacher. Die Gemeinde Altbüron lehnt jede Haftung für Unfälle und Ansprüche ab, die mit dem Anlass in irgendwelcher Verbindung stehen. Der Abschluss einer Festhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.