Bauwesen
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.
Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.
Baugesuche - öffentliche Publikation
Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
Bauvorhaben |
Umsetzung der Rückzonungsstrategie; Zweite öffentliche Auflage
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Gesuchsteller |
Kanton Luzern
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Grundstück-Nrn. |
Parz. 51 und 606, GB Altbüron
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Auflagefrist |
18. März bis 16. April 2024
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Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.