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Bauwesen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Das Bauamt ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Baugesuche - öffentliche Publikation

Folgende Baugesuche liegen zurzeit öffentlich auf:
 

Bauvorhaben
 

Umsetzung der Rückzonungsstrategie; Zweite öffentliche Auflage

 

 
Gesuchsteller
 

Kanton Luzern

 

 
Grundstück-Nrn.
                           

Parz. 51 und 606, GB Altbüron

 

 
Auflagefrist
 

18. März bis 16. April 2024

 

 

 

Baugesuche und Pläne können auf der Gemeindeverwaltung Altbüron während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie solcher privatrechtlicher Natur sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Altbüron einzureichen.